Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Wir verpflichten uns, mit Hilfe unserer Mitarbeiter mit den Qualifikationen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ingenieur für Arbeitssicherheit, die Bestimmungen des XCIII einzuhalten. Ausübung der gesetzlich festgelegten beruflichen Tätigkeiten in den folgenden Bereichen:
- Durchführung von Aufgaben für Unternehmen, Betriebe
- Harmonisierung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Wartung, Überprüfung
- Vollständige Risikobewertung des Arbeitsplatzes
- Zuteilung von Schutzausrüstungen
- Festlegung von Sicherheitsinhalten
- Schulungen im Bereich Arbeitsschutz
- Durchführung von Voruntersuchungen
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Kontrolle von Geräten und Technologien
Im Rahmen der SiGe-Koordinierung informiert sie den Arbeitnehmer und den Beauftragten für Sicherheit und Gesundheitsschutz über die Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Maßnahmen zu deren Vermeidung. Ein wichtiger Teil der Koordinierung besteht darin, die verschiedenen Arbeitsabläufe und die gleichzeitig durchzuführenden Arbeiten zu berücksichtigen und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten zu bestimmen, um die Arbeiten sicher durchführen zu können. Die Durchführung wird in einem Vertrag zwischen den Parteien festgelegt. Ist dies nicht der Fall, trägt die Person, die die tatsächliche Kontrolle über den Arbeitsplatz hat, die Verantwortung.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination umfasst die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, die die Anforderungen und Verpflichtungen der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften enthält.
Bei der Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist der Unternehmer verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. XCIII aus dem Jahr 1993 und der Verordnung Nr. 4/2002 (II.20.) SzCsM-EüM zu erfüllen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Einhaltung und Verantwortung auf der Baustelle und während des Arbeitsprozesses. Sie sorgt auch dafür, dass die Mitarbeiter in Arbeitssicherheit und Brandschutz geschult werden. Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch die Verwendung von Schutzausrüstungen und deren Benutzung unter ständiger Aufsicht. Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der sich ändernden Umstände. Streben nach kontinuierlicher Verbesserung der Bedingungen. Im Falle einer Brandgefahr müssen Sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den Arbeitsplatz über den vorgesehenen Fluchtweg zu verlassen. Bereitstellung eines Gesundheitsdienstes unter Berücksichtigung der Anzahl der Beschäftigten und der Tätigkeit des Arbeitgebers.
Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen:
Die Koordinierung liegt nicht nur in der Verantwortung des Auftragnehmers, sondern auch der Person, die das Projekt tatsächlich leitet oder dafür verantwortlich ist. Bei den von der Arbeitsschutzharmonisierung betroffenen Personen kann es sich um Kunden, Besucher oder Anwohner handeln. Arbeitnehmer, die eine Einrichtung während der Renovierungsarbeiten täglich betreten, gelten als im Rahmen der Arbeiten tätig.
Wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig arbeiten, ist die Pflicht zur Koordinierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig. Die Arbeitsaufsichtsbehörde prüft den Inhalt der Verträge und das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist.
Die Fachleute für die Sicherheitskoordinierung sind für die Verwaltung der Sicherheitsaufgaben, die Sicherheitsinspektionen, die sichere Koordinierung der gleichzeitig durchgeführten Arbeiten, die Sicherheit der als gefährlich eingestuften Maschinen und die Sicherheit der Arbeitnehmer zuständig.