Der Plan gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Besucher und Personen, die direkt oder indirekt an den Bauarbeiten beteiligt sind oder sich auf der Baustelle aufhalten.
Im Sinne des SiGe-Plan ist aufgrund der geltenden Verordnung Nr. 4/2002 (II.20.) SZCSM-EüM eine natürliche Person eine Person, die über eine mittlere Qualifikationsstufe im Bereich der Arbeitsschutzes für die Durchführung von Koordinierungsaufgaben auf Baustellen und bei Bauprozessen verfügt.

Si-Ge-Plan / Ziel des SiGE-Plans:

Die praktische Umsetzung der in dem Plan festgelegten Regeln sowie die Risikoanalyse und die ständige Sicherheitskoordinierung gewährleisten den unfallfreien Bau.

  • Gestaltung von Lagerflächen
  • Transport, Lagerung
  • Mauerung und sonstige Mauerwerksarbeiten
  • Zimmerei
  • Trockenbau
  • Herstellung von Kalt- und Warmbelägen
  • Anbringen von Bauschlosserkonstruktionen
  • Verglasung
  • Oberflächenbehandlung
  • Isolierung
  • Anbringen eingebauter Objekte
  • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • Belüftungsarbeiten
  • Elektrische Installationsarbeiten

Bei der Erstellung der Konstruktionsunterlagen soll Folgendes berücksichtigt werden:

Bei der Erstellung des SiGe-Plans sind die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführten Arbeitsvorgänge zu berücksichtigen und deren Dauer zu bestimmen.
Außerdem müssen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsplatzes festgelegt werden. Der SiGe-Plan muss Maßnahmen zur Beseitigung der mit jeder Arbeit verbundenen Gefahren enthalten.

Der Auftragnehmer hat den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten SiGe-Plan während der Ausführung der Arbeiten hinsichtlich aller technologischen Verfahren und Prozesse zu ergänzen und dessen Inhalt allen Personen bekannt zu machen.

Alle am Bau des Projekts beteiligten Personen müssen eine Risikobewertung der Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes durchführen. Infolgedessen muss der folgende SiGe-Plan dokumentiert werden:

  • Datum der Risikobewertung
  • Erkennen von Gefährdungen
  • Anzahl der gefährdeten Personen
  • Risikoverschärfende Faktoren
  • Erforderliche präventive Maßnahmen, Fristen
  • Datum der Überprüfung
  • Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung in einem gesonderten Rechtsakt festhalten

Es ist wichtig, dass diejenigen, die auf der Baustelle eine Ausbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz erhalten haben, mit den Gefahren vertraut gemacht werden und wissen, wie sie sich vor ihnen schützen können. Sich selbst zu schützen und die Regeln des guten Benehmens zu befolgen, ist für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld unerlässlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schulungen zu den im SiGe-Plan festgelegten Regeln durchzuführen. Dies muss schriftlich im Arbeitsschutzschulungstagebuch gemäß § 55 Mvt. vorgesehen dokumentiert werden. Ziel der Schulung ist es, die Kenntnisse der Fachleute und Inspektoren über die Methoden und Verfahren zur Durchführung der Arbeiten zu vertiefen.

Gem. §§ 64-69 Mvt. muss der Auftragnehmer jede Verletzung, jeden Unfall oder jede Krankheit unverzüglich dem Arbeitsverantwortlichen melden. Der Leiter ist verpflichtet, den Vorfall zu melden. Schwierige Situationen sind auch den zuständigen Behörden zu melden.

SiGe-Plan Die Adresse und Telefonnummer der Feuerwehr muss auf der Baustelle gut sichtbar angebracht und gekennzeichnet sein. Ausstattung der Arbeitsplätze mit den gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmanlagen. Der Aufbewahrungsort der Geräte unterliegt ebenfalls besonderen Rechtsvorschriften. Das muss entsprechend der Art des Anwendungsortes angewendet werden. Außerdem müssen die Aktivitäten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden.

Im Bereich des Umweltschutzes die ordnungsgemäße Entsorgung und selektive Sammlung der anfallenden Abfälle sowie der Einsatz von zugelassenen Auftragnehmern für deren Beseitigung. Diese Materialien dürfen nur in speziellen Behältern gelagert werden. Bei der Sammlung von Abbruchschutt in Containern muss darauf geachtet werden, dass eventuell anfallender Staub abgedeckt wird. Die Anwendung der Schuttrutsche gewährleistet außerdem, dass der Schutt staubfrei abgeführt wird.

Warum braucht man einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan / SiGe-Plan?

Da alle Unterlagen bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzinspektion vorgelegt werden müssen, sind sie auf der Baustelle aufzubewahren. Ein häufiges Problem ist, dass die Inspektoren kein auf eine bestimmte Tätigkeit, sondern auf ein Unternehmen zugeschnittenes Material erhalten. Andernfalls droht dem Unternehmen eine Strafe, ganz zu schweigen von der Notwendigkeit, die Dokumente zu ersetzen. Deshalb ist es immer eine gute Idee, die besten Leute mit dieser Aufgabe zu betrauen.